Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.04.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
28.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
03.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
01.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
25.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
04.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
25.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
07.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
17.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
10.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
19.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
05.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
05.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.12.2011 bis zum 29.02.2012
03.02.2012
Neueintragungen